Leichtathletik

Informationen

Trainingszeiten / Freiluftsaison

Nicht seperat gekennzeichnete Termin finden bzw. starten im Volksparkstadion.

Tag/Ort Zeit Gruppe Übungsleiter

Montag
17:00-18:15 Bambini M. Bleckmann
18:15-19:45 U16/U18/U20 m/w Jugend Sebastian Knoche, (Klaus Laur*)
Turnhalle Ulmenstraße 18:15-20:00 Trisomie 21 Heiko Knoche
18:00-19:30 U12/U14 m/w Jugend Lea Knoche, Patrick Lehnhard*

Dienstag
Sporth. Krefelder Str./Kraftr. 18:00-20.00 Senioren Hobby Klaus Schönitz
Heinrich Heine (oben) 20:00-21:45 Senioren Hobby Klaus Loepke
18:00-19:30 U16/U18/U20 m/w Jugend Sebastian Knoche, Issac Uche, (Klaus Laur*)

Mittwoch
Lise-Meitner Gesamtschule 18:00-19:30 Kraftraum nach Absprache
18:00-19:30 U10 Schüler/innen Alyssa Laur
18:00-19:30 U12/U14 m/w Jugend Lea Knoche, Patrick Lehnhard*
Heinrich Heine (oben) 20:00-21:45 Senioren Hobby Volker Rimmbach

Donnerstag
18:15-19:45 U16/U18/U20 m/w Jugend Sebastian Knoche, Issac Uche, (Klaus Laur*)
Lise-Meitner Gesamtschule 20:00-21:45 Senioren Hobby (Klaus Laur*)
Sporth. Krefelder Str./Kraftr. 18.00-20.00 Senioren Hobby Klaus Schönitz
18:00-19:30 U12/U14 m/w Jugend Lea Knoche
17:00-18:15 Bambini Heiko Knoche

Freitag
16:30-18:00 U10 Schüler/innen Alyssa Laur

Sonntag
09:00 Lauftreff Rainer Schwarz

*in Änderung

Freiluftsaison

Volksparkstadion Gartenstraße
Das Volksparkstadion verfügt über eine 400 Meter Aschenbahn mit 6 Rundbahnen. Die Anlaufbahnen für Hoch- und Weitsprung sind aus REGUPOL.

Die Anschrift:
Olympischer Sport Club 04 Rheinhausen e.V.
Gartenstraße 9
47226 Duisburg

Hallensaison

Lise-Meitner Gesamtschule
Lessingstraße 3
47226 Duisburg

Anfahrtbeschreibung der Schule

Europaschule Krupp-Gymnasium
Flutweg 62
47228 Duisburg

Weiterführender Link zur Schulhomepage.

GGS Am Borgschenhof
Am Borgschenhof 7
47229 Duisburg

Heinrich-Heine-Gesamtschule
Flutweg 56
47228 Duisburg

Städt. Sporthalle (im Kraftraum)
Krefelder Str. 86
47226 Duisburg

Deutsches-Sportabzeichen

Der OSC-Rheinhausen Leichtathletik trails bieten im Rahmen der Leichtathletik die Möglichkeit für das deutsche Sportabzeichen zu trainieren und die Prüfungen abzulegen.

In den Monaten der Freiluftsaison ab dem April und bis September sind die Prüfer jeden Montag und Mittwoch von 18.00 – 19:30 Uhr in dem Volksparkstadion Gartenstraße anwesend.

Schwimmen und Radfahren nach Vereinbarung.

Die Verleihung des Sportabzeichens findet im Oktober statt und wird rechtszeitig gekannt gegeben.

Kommen Sie vorbei oder schreiben Sie uns über unser Kontaktformular.

Ansprechpartner:
Heiko Knoche

Prüfer:
Lea Knoche, Sebastian Knoche und Heiko Knoche

Mitgliedschaft

Beiträge
Die Mitgliedsbeiträge berechnen sich aus folgender Zusammensetzung - Allgemeinkosten für die Platzanlagen, Sporthallen, Verbandsbeiträge Personenbezogene Kosten Startnummer, Meldungen für Wettkämpfe, Auszeichnungen, …

Eine genaue Kostenaufteilung kann über den Kassenwart erfragt werden.

Aktive Mitglieder
Monatlich
Mitglieder unter 18 Jahre

7,84 €

Mitglieder über 18 Jahre

11,50 €

Familie (3 Personen, min. ein Erwachsener)

24,67 €

Abteilungsbeitrag

1,67€ (5,00 €/Quatal)

Passive Mitglieder
Monatlich
Mitglieder unter 18 Jahre

4,00 €

Mitglieder über 18 Jahre

7,00 €

Weitere Mitgleidsbeitragsoptionen auf Anfrage.

Der Beitragseinzug erfolgt monatlich. Die Beiträge werden standardmäßig im Lastschriftverfahren erhoben. Kündigungsfristen: Kündigung erfolgt schriftlich oder per Email an die Leichtathletik Abteilung. Kündigung erfolgt 4 Wochen vor Quartalsende.


Ergebnisse

  1. OSC-Sparda-Lauf Ergebnisse 2018
    Juni 24, 2018
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 0,4 km Bambini.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 1,8 km M U10 u. U12.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 1,8 km U14 u. U16.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 1,8 km W U10 u. U12.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 5 km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 5 km Walking.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda-Lauf 2018 - 10 km.pdf
  2. OSC-Sparda-Lauf Ergebnisse 2017
    Juni 25, 2017
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 0,4 km Bambini.pdf
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 1,8 km M U10 u. U12.pdf
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 1,8 km U14 u. U16.pdf
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 1,8 km W U10 u. U12.pdf
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 5 km.pdf
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 5 km Walking.pdf
    Ergebnisse - OSC Sparda-Lauf 2017 - 10 km.pdf
  3. OSC-Sparda-Lauf Ergebnisse 2016
    Juni 26, 2016
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 0,4 km Bambini.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 1,8 km U10 u. U12 M.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 1,8 km U10 u. U12 W.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 2,2 km U14 u. U16.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 5 km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 5 km Walking.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2016 - 10 km.pdf
  4. OSC-Sparda-Lauf Ergebnisse 2015
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2015 - 400 Meter Bambini.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2015 - 10km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2015 - 5km Walking.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2015 - 5km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2015 - 1,8 km Schüler U14 U16.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2015 - 1,8 km Schüler U10 U12.pdf
  5. OSC-Sparda-Lauf Ergebnisse 2014
    Juni 29, 2014
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2014 - 0,4 km Bambini.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2014 - 1,8km U14-U16.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2014 - 1,8km ZU10-U12.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2014 - 5km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2014 - 5km Walking.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2014 - 10km.pdf
  6. OSC-Sparda-Lauf Ergebnisse 2013
    Juli 7, 2013
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2013 - 1,8km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2013 - 5 km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2013 - 5km Walking.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2013 - 10km.pdf
    Ergebnisse - OSC-Sparda Lauf 2013 - 400m.pdf
  7. OSC-Volksparklauf Ergebnisse 2012
    Juni 10, 2012
    2012_Ergebnisse_2km.pdf
    2012_Ergebnisse_5km.pdf
    2012_Ergebnisse_5km Walking.pdf
    2012_Ergebnisse_10km.pdf
    2012_Ergebnisse_400m.pdf
  8. OSC-Volksparklauf Ergebnisse 2011
    Juli 10, 2011
    2011_Ergebnisse_2km.pdf
    2011_Ergebnisse_5km.pdf
    2011_Ergebnisse_5km Walking.pdf
    2011_Ergebnisse_10km.pdf
    2011_Ergebnisse_400m.pdf
  9. OSC-Volksparklauf Ergebnisse 2010
    2010_Ergebnisse_2KM.pdf
    2010_Ergebnisse_5KM.pdf
    2010_Ergebnisse_5KMWalking.pdf
    2010_Ergebnisse_10KM.pdf
    2010_Ergebnisse_400Meter.pdf
  10. OSC-Volksparklauf Ergebnisse 2009
    2009_Ergebnisse_2KM.pdf
    2009_Ergebnisse_400Meter.pdf
    2009_Ergebnisse_10KM.pdf
    2009_Ergebnisse_5KMWalking.pdf
    2009_Ergebnisse_5KM.pdf
  11. OSC-Volksparklauf Ergebnisse 2008
    2008_Ergebnisse_10KM.pdf
    2008_Ergebnisse_400Meter.pdf
  12. OSC-Johanniter-Lauf Ergebnisse 2007
    5-KM-Walkng.pdf
    5-KM.pdf
    10-KM.pdf
    400-Meter.pdf
    1770-Meter.pdf
    2170-Meter.pdf
  13. OSC-Johanniter-Lauf Ergebnisse 2006
    2006_Ergebisse_2KM.pdf
    2006_Ergebnisse_5KM.pdf
    2006_Ergebnisse_5KMWalking.pdf
    2006_Ergebnisse_10KM.pdf
    2006_Ergebnisse_400Meter.pdf
  14. OSC-Johanniter-Lauf Ergebnisse 2004
    2004_Ergebnisse_1-5-KM.pdf
    2004_Ergebnisse_4_2-KM-Jogging.pdf
    2004_Ergebnisse_4_2-KM-Walking.pdf
    2004_Ergebnisse_10-KM.pdf
    2004_Ergebnisse_400-M.pdf

Laufstrecke

Streckenführung 2km (1.775m)

Start in der Laufbahnkurve gegenüber dem Clubhaus.

Am Zieleinlauf vorbei zur Gartenstraße. Laufrichtung Moerser Straße bis Günterstrasse. 1 kleine Runde im Volkspark. Über Gartenstraße zum Sportplatz zurück.

Zieleinlauf auf der Laufbahn.

Streckenführung 5km

Start in der Laufbahnkurve gegenüber dem Clubhaus.

1 1/2Runden auf der Laufbahn, am Zieleinlauf vorbei zur Gartenstraße.

1 große Runde über Gartenstraße in Laufrichtung Moerser Straße, Kreuzacker und durch den Volkspark weiter über In den Peschen, Krefelder Straße und Gartenstraße. Zieleinlauf auf der Laufbahn.

Die Kilometerangaben sind an der Laufstrecke mit weißen Zahlen auf roten Grund gekennzeichnet.

Streckenführung 10km

Start auf der Laufbahn Mitte Gegengerade.

Am Zieleinlauf vorbei zur Gartenstraße. Laufrichtung Moerser Straße bis Günterstraße. 1 kleine Runde im Volkspark. 2 große Runden über Gartenstraße in Laufrichtung Moerser Straße, Kreuzacker und durch den Volkspark weiter über In den Peschen, Krefelder Straße und Gartenstraße. Zieleinlauf auf der Laufbahn.

Die Kilometerangaben sind an der Laufstrecke mit schwarzen Zahlen auf weißen Grund gekennzeichnet.

Leichtathletik beim OSC 04 Rheinhausen:

Sport- und Spaß im sozialen Miteinander.
Die Leichtathletik gehört zu den ältesten und erfolgreichsten Abteilungen des OSC 04 Rheinhausen, dessen Wurzeln bis in das Jahr 1904 zurückreichen. 110 Kinder und Jugendliche sowie 60 Senioren gehören zur Zeit der Abteilung an und betreiben Leichtathletik in den unterschiedlichsten Disziplinen. Unterstützt werden sie dabei in den Sporthallen und auf den Sportplätzen von kompetenten, erfahrenen und engagierten Übungsleitern.

Was zeichnet unseren Verein aus?
Wir wollen nicht einfach nur ein Sportverein zu sein, sondern versuchen auch der gesellschaftlich-sozialen Seite des Sports gerecht zu werden. So können wir einerseits darauf verweisen, dass unsere Leichtathleten in allen Leistungsbereichen – von der Kreis- bis zur Landesebene – ein Wörtchen mitreden. Andrerseits zeichnen wir uns aber auch gerade durch unsere sportübergreifenden gemeinschaftsfördernden Aktivitäten aus. Beispiele sind hier Besuche von Kletterparks, gemeinsames Kochen und Backen, Zeltlager, Besuche von großen Leichtathletikveranstaltungen und nicht zuletzt die jährlich veranstalteten Zeltlager. Wir vermitteln unseren Kindern und Jugendlichen über und durch den Sport soziale Erfahrungen und schaffen so Lebensperspektiven gerade in Duisburg-Rheinhausen. Auf diesem Wege sind wir sicher, einen Beitrag dazu leisten zu können, die persönliche und soziale Lebensqualität unserer Kinder und Jugendlichen zu verbessern. Nicht zuletzt, weil Sport als herausragende gesundheitsfördernde Maßnahme immer schon zur Steigerung von Lebensqualität beiträgt.

Unser Profil
Olympische unter sich Leistungsförderung von besonders talentierten Athleten beim OSC: z.B. Robin Mainka (OSC 04 Rheinhausen, jetzt LAV Bayer Uerdingen/Dormagen; hier mit Robert Harting, Olympiasieger 2012, Weltmeister 2009, 2011 und 2013 im Diskuswurf)


Der Gedanke der Integration / Inklusion - unsere 6fache Deutsche Meisterin 2015 im Deutschen Gehörlosen Sportverband / Leichtathletik für Rheinkraft Neuss startende Alessia Melchiorre

Spaß und Sport beim OSC: eine unbedingte Einheit nicht nur bei der Förderung der Kleinsten.


Gemeinsam stark sein beim OSC: Im Verein individuelle Stärken – nicht nur im Sport - entdecken und ausbauen.


In der Seniorenleichtathletik - Teilnahmen an Laufveranstaltungen, unter anderem, den OSC-Sparda Lauf, an Werfertagen, Kreis-, und Westdeutschen Meisterschaften.


Nach Möglichkeit Trainingslager zur Förderung der sportlichen Leistung und der sozialen Kompetenzen beim OSC (hier z.B. Trainingslager auf Norderney in 2011)


Breite Förderung in vielen Bereichen beim OSC: Vielseitiges Angebot in (fast) allen Leichtathletik-Disziplinen (Laufen – Werfen – Springen).

Organisation und selbständige Durchführung von Sportfesten und Laufveranstaltung: unser seit 2015 stattfindendes Familiensportfest und der SOS - Kinder laufen für Kinder- Spendenlauf.

Allgemeines
Auf den folgenden Seiten möchten wir euch den Verein, genauer gesagt die Leichtathletikabteilung, genauer vorstellen.

Die Abteilung besteht aus einem Jugendbereich mit ca. 110 Mitgliedern und den Senioren mit etwa 60 Mitgliedern (Stand: Januar 2015).

Die aktiven Athleten der Jugend werden durch ein siebenköpfiges Trainerteam betreut. In den Frühjahr-, Sommer- und Herbstmonaten wird das Training auf der städtische Bezirkssportanlage an der Gartenstraße durchgeführt. In den Wintermonaten findet das Training in verschiedenen Sporthallen in Rheinhausen statt.

Die Kinder und Jugendlichen nehmen bereits ab der Bambini-Gruppe an Wettkämpfen teil. Wobei natürlich der weitaus größere Teil der Wettkämpfe erst ab dem Altersbereich w/m Jugend U10 stattfindet.

Der Verein hat eine lange Tradition und Geschichte, die wir hoffen auch in Zukunft weiter erfolgreich fortführen zu können.

Abteilung Leitung

gültig ab 10.02.2017
Abteilungsleiter
Heiko Knoche

Stellvert. Abteilungsleiter
Jörg Heinke

Geschäftsführer und Pressewart
Klaus Bleckmann

Sportwart, Meldungen
Klaus Laur

Kassenwart
Dieter Cordsen

Jugendwartin
Alyssa Laur

Statistiker
Patrick Lehnhard

Lauf- u. Gerätewart
Rainer Schwarz

Delegierte (2017):
Heiko Knoche, Klaus Bleckmann, Jörg Heinke, Klaus-Dieter Laur, Tom Bleckmann, Ersatz Dieter Cordsen

Ehrenobmann
Richard Winkler

Archiv Vorstände und Übungsleiter 1955 bis 2015
140329_Vorstand 1955 bis 2014.pdf

Leichtathletik

Wir sind die “Kleinsten” auch Bambinis genannt!

Unter Anleitung von Martina oder Heiko versuchen wir uns an der Kinderleichtathletik.

/ Leichtathletik für Rheinkraft Neuss startende Alessia Melchiorre
Moin moin! Willkommen zur Gruppe der Schüler/innen U10
Hier tummeln sich alle Kinder die in diesem Jahr 8 werden bis zu den Kindern die in diesem Jahr 10 werden.

Wir nehmen an allen möglichen Sportfesten und sonstigen Aktivitäten der Abteilung, des Vereins und des Kreises teil.

Ansprechpartner dieser Gruppe ist die Trainerin Alyssa Laur.

Wenn Ihr Kind also sportbegeistert ist, gerne springt, wirft und/oder läuft kommt doch einfach vorbei!

Gruppe weiblich und männlich Jugend U12/14

Trainerin und Trainer: Lea Knoche und Tom Bleckmann

männliche und weibliche Jugend U16/U18/U20
männliche und weibliche Jugend U16/U18/U20
Wir sind die “Großen”. Zur Zeit werden wir von Klaus Laur und Sebastian Koche trainiert.

Wir sind ein bunt gemischter Haufen, von “wir möchten uns nur bewegen” bis hin zum “ich will mehr erreichen”. Seiteneinsteiger sind willkommen. Zwischen den Herbst- und Osterferien findest du uns in der Halle, die Zeiten und Orte sind unter “Training” nachzulesen. Sollte das Wetter es zulassen, sind wir auf der Platzanlage an der Gartenstr. Wenn ihr einsteigen möchtet, dann meldet Euch.

Mitmachen ist erlaubt

Kinderleichtathletik Behindertensport

Wir stellen uns vor!
Seit dem 01.01.2014 bietet der OSC 04 - Rheinhausen für geistig behinderte Kinder, ab dem Alter von 5 Jahren, die Kinderleichtathletik an. Hier soll unter dem Gesichtspunkt der Grundformen der Kinderleichtathletik (Laufen, Springen und Werfen) die Kinder behindertengerecht an die Leichtathletik herangeführt werden.

OSC Lauftreff

Spaß am Laufen
Willkommen sind alle die Spaß am Laufen haben
Wir starten bei allem was 5km oder länger ist.

In der Regel treffen wir auf der Platzanlage Gartenstraße, Sonntagmorgen 10 Uhr bei jedem Wetter.

Triathlon

Wir können nicht nur Leichtathletik - auch Triathlon
Triathleten sind ein komisches Volk

Puh, anstrengend.

Interesse geweckt, schaut euch die Bilder an.

Meldet euch bei Jens Büskens.

Satzung

Satzung des Olympischen Sportclubs 04 Rheinhausen e.V. in der Fassung vom 01.12.1999
§ 1 Name, Sitz und Geschäftsjahr
Der Verein führt den Namen Olympischer Sportclub 04 Rheinhausen e.V…
2. Sitz des Vereins ist Duisburg-Rheinhausen.
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 2 Zweck, Gemeinnützigkeit, Auflösung

  1. Der Verein verfolgt den Zweck der Förderung des Sportes, ausschließlich unmittelbar und gemeinnützig im Sinne des Abschnittes „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO).
    Der Vereinszweck wird verwirklicht insbesondere durch Förderung sportlicher Übungen und Leistungen und durch Errichtung und Pflege von Sportanlagen sowie sonstiger im Vereinseigentum stehender Geräte.
    Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke verwendet werden. Aus Mitteln des Vereins erhalten die Mitglieder keine Zuwendungen, die den gesetzlichen Bestimmungen der AO entgegenstehen.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die den Zwecken des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Der Verein ist frei von jeder politischen und religiösen Zielsetzung.
  5. Bei Auflösung des Vereins oder bei seiner Aufhebung wird das Vereinsvermögen wie folgt verwendet:
    a. Wird der Verein aufgelöst, so ist das Vereinsvermögen für gemeinnützige oder mildtätige Zwecke zu verwenden, wobei in erster Linie eine Verwendung für sportliche Interessen der Jugend in Duisburg in Betracht kommt. Das Vereinsvermögen kann auch in eine Körperschaft des öffentlichen Rechts oder als steuerbegünstigt besonders anerkannte Körperschaft zur Förderung des Sports übertragen werden.
    b. Erfolgt die Auflösung nur zum Zwecke der Verschmelzung mit einem anderen Verein, der gleiche Zwecke verfolgt und ebenfalls als gemeinnützig anerkannt ist, so geht das Vermögen auf diesen neuen Verein über.

§ 3 Haftung
Der Verein haftet seinen Mitgliedern gegenüber für Unfälle und Schäden bei Ausführung des Sports und für auf dem Gelände oder in den Räumen des Vereins abhanden gekommene und / oder beschädigte Gegenstände nur insoweit, als Versicherungsschutz über die Sporthilfe bzw. darüber hinaus bestehende freiwillig abgeschlossene Versicherungen besteht.
2. Diese Haftungsausschlüsse finden ihre Grenzen in der zwingenden Vorschrift des § 31 BGB.

§ 4 Mitgliedschaften
Der Verein ist, sofern erforderlich, Mitglied der jeweiligen Fachverbände im Landessportbund NW. Er und seine Mitglieder sind der Satzung, der Rechtsprechung und den Einzelanordnungen dieser Verbände unterworfen.

§ 5 Gliederungen, Abteilungen
Die sporttechnische Organisation des Vereins paßt sich seiner Aufgabe an, den Mitgliedern die Ausübung verschiedener Sportarten zu ermöglichen.
2. Der Verein gliedert sich in Abteilungen.
3. Abteilungen sind in sich gefestigte Teile des Vereins, welche die Sportausübung ihrer Mitglieder selbst organisieren.

§ 6 Mitglieder des Vereins

  1. Auf schriftlichen Antrag können natürliche und juristische Personen eine befristete oder unbefristete Mitgliedschaft des Vereins erwerben. Nichtvolljährige bedürfen der Erlaubnis des gesetzlichen Vertreters, der sich gleichzeitig zur Erfüllung aller finanziellen Verbindlichkeiten zu verpflichten hat.
  2. Mit Einreichung des Aufnahmeantrages erkennt der Bewerber / die Bewerberin die Vereinssatzung in der jeweils gültigen Fassung an.
  3. Über einen Antrag entscheidet der Vorstand.
  4. Die Dauer der Mitgliedschaft beträgt mindestens drei Monate.
  5. Jedes Mitglied kann grundsätzlich in allen Abteilungen des Vereins Sport betreiben. Ein zusätzlicher Mitgliedsbeitrag wird nicht erhoben. Ausnahmeregelungen einzelner Abteilungen bedürfen der schriftlichen Einwilligung des Vorstandes.
  6. Antrags- und stimmberechtigt in Mitglieder- und Delegiertenversammlungen des Vereins sind sind alle Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Jeder / jede Stimmberechtigte hat nur eine Stimme.
  7. Passiv wahlberechtigt sind nur volljährige Einzelmitglieder. Die Wahl in den Ehrenrat setzt die Vollendung des fünfunddreißigsten Lebensjahres voraus.
    B. Die Mitwirkung in Abteilungsorganen richtet sich nach der Geschäftsordnung der jeweiligen Abteilung.
  8. Für die Wahrnehmung eines Amtes ist die Mitgliedschaft erforderlich.

§ 7 Beendigung der Mitgliedschaft
Die Mitgliedschaft erlischt durch
a. den Tod
b. freiwilligen Austritt (Kündigung)
c. Ausschluß.
2. Die Kündigung der Mitgliedschaft erfolgt schriftlich gegenüber dem Vorstand unter Einhaltung einer Frist von vier Wochen zum Schluß eines Kalendervierteljahres. Bei Nichtvolljährigen bedarf es der Erklärung des gesetzlichen Vertreters. Die befristete Mitgliedschaft erlischt nach Ablauf des festgesetzten Zeitraumes.

  1. Der Ausschluß eines Mitgliedes erfolgt durch den Vorstand

a. bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Schädigung des Vereins
b. bei schwerwiegendem Verstoß gegen die Regeln des sportlichen Anstandes und der Kameradschaft
c. bei vorsätzlicher Mißachtung der Vereinssatzung oder wichtiger Beschlüsse der Vereinsorgane.
4. Der Ausschluß kann erfolgen, wenn ein Mitglied mit der Beitragszahlung für mindestens zwei Vierteljahre in Verzug ist und den Rückstand nach schriftlicher Zahlungsaufforderung nicht binnen zwei Wochen tilgt.
5. Dem / der Ausgeschlossenen steht die Berufung an den Ehrenrat binnen einer Frist von einer Woche nach Zugang des begründeten Ausschlußbescheides offen. Der Ehrenrat entscheidet endgültig. Dem / der Betroffenen ist vor der Entscheidung die Möglichkeit zur mündlichen und / oder schriftlichen Stellungnahme einzuräumen.
6. Ausschlußbescheid mit Rechtsmittelbelehrung sowie Berufungsbeschluß sind dem / der Betroffenen durch Einschreibebrief mitzuteilen.
7. Die Beitragspflicht endet mit dem Vierteljahr, in dem der Ausschluß rechtskräftig ist

§ 8 Beitragswesen
Die Beitragsordnung und Umlagen jeder Art werden durch die Delegiertenversammlung beschlossen.

  1. Die Abteilungen können Sonderbeiträge und Sonderzahlungsmodalitäten beschließen, die der Genehmigung des Vorstandes bedürfen.

§ 9 Organe
Organe des Vereines sind
a. die Mitgliederversammlung
b. die Delegiertenversammlung
c. das Präsidium
d. der Vorstand
e. die Abteilungsleiterkonferenz
f. die Abteilungsversammlung
g. der Abteilungsausschuß
h. der Jugendausschuß
i. der Ehrenrat.
2. Die Ämter im Präsidium, Vorstand und Ehrenrat schließen einander aus.
3. Die Amtsperiode
a.-. der Delegierten in der Delegiertenversammlung beträgt ein Jahr
b. der Mitglieder des Präsidiums beträgt drei Jahre (Ausnahme § 14.5.)
c. der Mitglieder des ehrenamtlich tätigen Vorstandes beträgt mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre
d. der Mitglieder des Ehrenrates beträgt drei Jahre.
4. Die Mitglieder der Organe scheiden vorzeitig aus
a. durch Rücktritt
b. durch die Abberufung bzw. durch den Widerruf der Bestellung
c. durch die Erklärung des Austrittes aus dem Verein.
Die verbleibenden Organmitglieder führen die Geschäfte bis zum Antritt der Amtsnachfolger fort.
Die Mitglieder des Präsidiums und des Vorstandes sind berechtigt
a. an Abteilungsversammlungen - mit Stimmrechtsbeschränkungen auf Abteilungszugehörigkeit -
b. an Sitzungen der Abteilungsleitungen - ohne Stimmrecht -
teilzunehmen.
6. Das Präsidium, der Vorstand sowie die Abteilungen und der Jugendausschuß geben sich Geschäftsordnungen.
Über Versammlungen und Sitzungen ist eine Niederschrift anzufertigen. Diese muß die Beschlüsse und andere Abstimmungsergebnisse enthalten und ist vom Leiter / von der Leiterin der Versammlung bzw. Sitzung und dem Protokollführer / der Protokollführerin zu unterzeichnen.

§ 10 Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist einzuberufen
a. auf Beschluß der Delegiertenversammlung mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen stimmberechtigten Mitglieder
b. auf Beschluß des Vorstandes
c. wenn ein Fünftel aller volljährigen Mitglieder es schriftlich unter Angabe eines Grundes beantragen. Die Mitgliederversammlung ist innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Eingang des Antrages bzw. eines Beschlusses vom Präsidium einzuberufen.
2. Die Mitgliederversammlung ist beschlußfähig, wenn die Versammlung durch schriftliche Einladung bei Angabe der Tagesordnung unter Wahrung einer Frist von vier Wochen den Mitgliedern bekannt gegeben worden ist.
Anträge für die Mitgliederversammlung sind mindestens vierzehn Tage vor ihrer Durchführung schriftlich bei dem / der Vorsitzenden des Präsidiums oder einem seiner / ihrer Stellvertreter einzureichen.
Anträge, die nicht auf der Tagesordnung stehen oder die nicht innerhalb einer Frist von vierzehn Tagen vor der Versammlung gestellt worden sind, können als Dringlichkeitsanträge erörtert und zur Abstimmung gestellt werden, wenn das Präsidium sie vorlegt oder drei Viertel der anwesenden Mitglieder sich für die Erörterung und Beschlußfassung aussprechen. Auch diese Anträge sind schriftlich vorzulegen.
Die Mitgliederversammlungen werden von dem / der Vorsitzenden des Präsidiums oder in dessen / deren Verhinderungsfall von einem seiner Vertreter / ihrer Vertreterinnen geleitet.
Die Beschlußfähigkeit ist unabhängig von der Zahl der erschienenen Mitglieder (Ausnahme § 10.8.).
Die Mitgliederversammlung beschließt mit Dreiviertelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten über Satzungsänderungen, mit Ausnahme von Änderungen, die aufgrund gesetzlicher, insbesondere steuerrechtlicher Regelungen / Novellierungen notwendig werden. Diese werden auf Beschluß des Präsidiums durchgeführt.
Die Versammlung beschließt mit Dreiviertelmehrheit aller stimmberechtigten Vereinsmitglieder über
a. eine Änderung des Vereinszweckes
b. die Auflösung des Vereines.
Erscheinen zu der entsprechenden Versammlung die stimmberechtigten Mitglieder nicht in der erforderlichen Anzahl, so ist innerhalb einer Frist von einem Monat eine weitere Versammlung mit entsprechendem schriftlichen Hinweis einzuberufen. Diese Versammlung ist ohne Rücksicht auf die Anzahl der Erschienenen beschlußfähig. Sie beschließt dann mit Dreiviertelmehrheit.
9. Die Versammlung entscheidet in genannten Fällen über die Verwendung des Vereinsvermögens.

§ 11 Delegiertenversammlung
Die Delegiertenversammlung setzt sich zusammen aus
a. dem Präsidium
b. dem Vorstand
c. dem Ehrenrat
d. den Abteilungsleitern /-Abteilungsleiterinnen
e. den Abteilungsdelegierten
f. dem Jugendausschuss
Die Abteilungen entsenden, sofern sie mindestens fünfundzwanzig Mitglieder über achtzehn Jahre aufweisen, je vier Delegierte, darunter den Abteilungsleiter / die Abteilungsleiterin und außerdem ab fünfzig für je angefangene fünfzig Mitglieder einen Vertreter / eine Vertreterin in die Delegiertenversammlung. Abteilungen, die weniger als 25 volljährige Mitglieder aufweisen können nur zwei Delegierte entsenden. Die Delegierten und eine entsprechende Anzahl von Ersatzdelegierten werden für das Geschäftsjahr von den Abteilungen gewählt und diese dem Vorstand spätestens eine Woche vorher schriftlich zur Kenntnis gebracht. Als Berechnungsgrundlage für die Wahl gilt der Mitgliederbestand am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres.
2. Zur Beschlußfähigkeit müssen mindestens die Hälfte der stimmberechtigten Delegierten anwesend sein. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, muß eine erneute Versammlung binnen sechs Wochen durchgeführt werden. Hier beschließen die stimmberechtigten Anwesenden unabhängig von der Zahl der Erschienenen.
3. Die Delegiertenversammlung wählt gemäß Wahlordnung
a. drei Mitglieder des Präsidiums
b. die Mitglieder des Vorstands
c. die Rechnungsprüfer / die Rechnungsprüferinnen.
4. Die Delegiertenversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen über
a. die Genehmigung des Geschäftsberichtes für das abgelaufene Rechnungsjahr
und die Entlastung des Präsidiums, des Vorstandes, der Abteilungsleitungen und der Vereinsjugend
b. die Genehmigung des Haushaltsplanes für das neue Rechnungsjahr

c. die Beitragsordnung und deren Änderungen
d. die Wahlordnung und deren Änderungen
e. sonstige Anträge
f. Vorlagen des Präsidiums, wenn dieses seine Entscheidungsbefugnis in der Sache an die Delegiertenversammlung abtreten will
g. Umlagen.
Die Delegiertenversammlung beschließt mit Zweidrittelmehrheit der erschienenen Stimmberechtigten über Ankauf, Verkauf, Tausch wie auch die Belastung von Grundeigentum, mit Ausnahme der dinglichen Sicherung von Zuschüssen und Darlehen aus öffentlicher Hand.
6. Abstimmungen in Angelegenheiten gemäß Abs. 3 - 6 erfolgen offen, wenn nicht von mindestens einem Viertel der anwesenden Stimmberechtigten widersprochen wird.
7. Zur Delegiertenversammlung werden die Mitglieder des Präsidiums, des Vorstandes, die
Rechnungsprüfer und Rechnungsprüferinnen und die Abteilungsleiter und Abteilungsleiterinnen vom Vorstand mit einer Frist von mindestens vier Wochen schriftlich eingeladen. Den Delegierten und den Mitgliedern des Vereinsjugendausschusses werden die schriftlichen Einladungen über die jeweilige Abteilungsleitung bzw. den Vereinsjugendleiter / die Vereinsjugendleiterin zugestellt. Der Termin der Delegiertenversammlung muß mit einer Frist von mindestens vier Wochen öffentlich bekanntgegeben werden.
B. Die Delegiertenversammlung, auf der der Vorstand und das Präsidium anhand des Geschäftsberichtes Rechenschaft über das abgelaufene Rechnungsjahr vorlegen, muß vor Ablauf des ersten Quartals stattfinden. Auf ihr werden anstehende Wahlen getätigt.
9. Weitere Delegiertenversammlungen werden auf Beschluß des Präsidiums oder des Vorstandes einberufen. Außerdem wird eine Delegiertenversammlung einberufen, wenn ein begründeter Antrag unter Angabe des zu beratenden Sachgegenstandes von mindestens vierzig Prozent der Delegierten unterzeichnet, an den Vorstand gestellt wird.
10. Die Delegiertenversammlung wird von dem / der Vorsitzenden des Vorstandes, im Verhinderungsfall von einem anderen Mitglied des Vorstandes, geleitet.

§ 12 Präsidium
Der Verein hat ein Präsidium, welches dem Vorstand beratend zur Seite steht. Es unterstützt den Vorstand in seinem Bemühen um die Wahrung der Vereinsbelange.
2. Das Präsidium schlägt der Delegiertenversammlung die Besetzung des Vorstands vor.
Das Präsidium ist zuständig für
a. die Bestellung des Vorstandes
b. die Einsetzung des Ehrenrates
c. die Einberufung von Mitgliederversammlungen, im Bedarfsfall der Delegiertenversammlung
d. Satzungsänderungen aufgrund gesetzlicher, insbesondere steuerrechtlicher Regelungen und Novellierungen
e. die Genehmigung der Ehrenordnung
f. die Zustimmung für die Bestellung hauptamtlicher Sachbearbeiter / Sachbearbeiteinnen gemäß § 13.8. dieser Satzung.
4. Das Präsidium kann aus bis zu sechs Mitgliedern bestehen. Drei Mitglieder des Präsidiums werden von der Delegiertenversammlung gewählt. Ein Mitglied wird von der Ateilungsleiterkonferenz berufen, bis zu zwei Personen kann das Präsidium zusätzlich bestellen.
Stimmberechtigte Mitglieder gemäß § 6 dieser Satzung können Kandidaten / Kanditatinnen für die in der Delegiertenversammlung zu wählenden Präsidiumsmitglieder schriftlich vorschlagen. Der Vorschlag für einen Kandidaten / eine Kandidatin muß von mindestens zehn stimmberechtigten Mitgliedern schriftlich erfolgen und kann nur mit der schriftlichen Einverständniserklärung des Vorgeschlagenen / der Vorgeschlagenen eingereicht werden.
Die Delegiertenversammlung wählt die drei Mitglieder in das Präsidium, die die meisten Stimmen auf sich vereinigen. Die Wahl erfolgt mit verdeckten Stimmzetteln.
Die Amtsdauer der von der Delegiertenversammlung gewählten Mitglieder des Präsidiums beträgt drei Jahre. Nach einem rollierenden System ist jedes Jahr ein Präsidiumsmitglied neu zu wählen, wobei Wiederwahl möglich ist. Bei vorzeitigem Ausscheiden eines gewählten Mitgliedes hat auf der nächsten Delegiertenversammlung eine entsprechende Nachwahl zu erfolgen.
B. Das Präsidium tagt mindestens einmal im Halbjahr. Es wählt aus seiner Mitte den Vorsitzenden / die Vorsitzende und seinen Stellvertreter / seine Stellvertreterin. Die zusätzlich ins Präsidium berufenen Personen können hierzu nicht gewählt werden. Das Präsidium ist beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte der Mitglieder anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorsitzenden / der Vorsitzenden oder des Stellvertreters / der Stellvertreterin den Ausschlag.
Die Einladung zu Sitzungen unter Angabe der Tagesordnung ist gleichzeitig dem Vorstand zuzustellen. Zu den Sitzungen ist der Vorsitzende / die Vorsitzende einzuladen. Er / sie kann sich durch ein anderes Vorstandsmitglied vertreten lassen.

§ 13 Vorstand
Die Leitung des Vereins obliegt dem Vorstand. Der Vorstand vertritt den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Er hat die Stellung eines gesetzlichen Vertreters (§ 26 BGB). Bei Willenserklärungen des Vereins nach außen ist die Erklärung des / der Vorsitzenden, im Verhinderungsfalle eines Stellvertreters / einer Stellvertreterin, jeweils zusammen mit einem zweiten Vorstandsmitglied, erforderlich.
2. Der Vorstand besteht aus mindestens drei, höchstens sieben Personen, darunter der Vereinsjugendleiter / die Vereinsjugendleiterin. Der Vorstand hat einen Vorsitzenden sowie zwei Stellvertreter.
Der / die Vorsitzende, die Stellvertreter und weitere Vorstandsmitglieder werden vom Präsidium bestellt. Der Vereinsjugendleiter / die Vereinsjugendleiterin wird von den Jugendvertretern nach den Bestimmungen der Vereinsjugendordnung gewählt.
4. Die Amtsperiode der Vorstandsmitglieder beträgt mindestens ein Jahr, höchstens drei Jahre. Wiederbestellung ist möglich.
Der Vorstand ist, soweit nicht einzelne Rechte und Aufgaben durch die Satzung dem Präsidium vorbehalten sind, allein zuständig für alle Aufgaben, die sich für ihn materiell als gesetzlichen Vertreter des Vereins auf Grund von Gesetz, Satzung und satzungsgemäßen Beschlüssen der Mitgliederversammlung, der Delegiertenversammlung und des Präsidiums und ideell als Vorstand eines Sportvereins ergeben.
6. Der Vorstand ist zuständig für die Einberufung der Abteilungsleiterkonferenz und der Delegiertenversammlung (Ausnahme § 1 1.9.).

§ 14 Abteilungsleiterkonferenz
Der Vorstand ist nur beschlußfähig, wenn mehr als die Hälfte seiner Mitglieder, darunter der / die Vorsitzende oder sein Stellvertreter / seine Stellvertreterin, anwesend sind. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des amtierenden Vorsitzenden. Das Präsidium kann an den Sitzungen des Vorstandes teilnehmen. Die Modalitäten sind mit dem Präsidium abzusprechen.
Zur Verteilung der anfallenden Aufgaben und ihrer Abgrenzung verabschiedet der Vorstand mit der Mehrheit seiner Stimmen unverzüglich eine Geschäftsordnung, die alljährlich den gegebenen Verhältnissen anzupassen ist. Der Vorstand kann in der Geschäftsordnung die Bestellung von Sachbearbeitern / Sachbearbeiterinnen sowie die Bildung von Sonderausschüssen für einzelne Aufgabengebiete vorsehen. Die Bestellung hauptamtlicher Sachbearbeiter / Sachbearbeiterinnen bedarf der Zustimmung des Präsidiums. Die Geschäftsordnung ist den Leitern / den Leiterinnen der Abteilungen und dem Präsidium zur Kenntnis zu geben.
Der Vorstand erarbeitet eine Ehrenordnung ( § 12.3.d.).

§ 15 Abteilungen /Abteilungsausschuss/ Abteilungsversammlung
Die im Verein ausgeübten Sportarten sind in Abteilungen zusammengefaßt. Die Gründung einer Abteilung bedarf der Genehmigung des Vorstandes.
Die Leitung einer Abteilung erfolgt durch den Abteilungsauschuss, bestehend aus einem Abteilungsleiter / einer Abteilungsleiterin und mindestens zwei weiteren Abteilungsmitgliedern, darunter ein Vertreter / eine Vertreterin der Jugend. Eine Abteilung kann in Ausnahmefällen auch durch den Vorstand geführt werden.
Der Abteilungsausschuß führt nach Maßgabe der Satzung die Abteilung in sportlicher und finanzieller Hinsicht selbständig. Der Abteilungsleiter / die Abteilungsleiterin ist dem Vorstand gegenüber persönlich verantwortlich. Seine / ihre Befugnisse zu rechtsverbindlicher finanzieller Verfügung richten sich nach dem alljährlich von der Delegiertenversammlung zu verabschiedenden Haushaltsplan. Insoweit handelt der Abteilungsausschuß als Bevollmächtigter des Vorstandes.
Der Vorstand gibt jährlich an den Abteilungsausschuß eine schriftliche Anweisung zur Ausführung der Bevollmächtigung im Sinne dieses Absatzes. 4. Zu den alljährlich stattfindenden Abteilungsversammlungen werden die stimmberechtigten Mitglieder der Abteilung durch Veröffentlichung in der lokalen Presse, über Aushang in den Clubhäusern, durch Benachrichtigung in den Übungsstunden oder anderer geeigneter Formen eingeladen. Auswärtige Mitglieder sind schriftlich einzuladen.
5. Einladungen zur Abteilungsversammlung mit Tagesordnung und das von der Versammlung anzufertigende Protokoll sind dem Vorstand zur Kenntnis zu geben.
6. Die Aufgaben der Abteilungsversammlung sind
a. Die Wahl der Mitglieder des Abteilungsausschusses auf die Dauer von mindestens einem und höchstens drei Jahren
b. Die Wahl der Vertreter / Vertreterinnen für die Delegiertenversammlung
c. Die Festlegung einer Geschäftsordnung der Abteilung, die der Zustimmung des Vorstandes bedarf.
7. Wahlberechtigt sind im allgemeinen nur die in der Abteilungsliste aufgeführten Mitglieder. Wenn jedoch Mitglieder in verschiedenen Abteilungen tätig sind, sind diese auf Antrag der Abteilung stimmberechtigt. Nicht volljährige Mitglieder sind stimmberechtigt, sofern sie an Meisterschaften im Erwachsenenbereich teilnehmen.

§ 16 Jugend des Vereins, Jugendausschuß
Grundlage für die Jugendarbeit des Vereins bilden die Richtlinien des Landessportbundes (Rahmenjugendordnung) in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Belange der Jugend werden von dem Vereinsjugendleiter / der Vereinsjugendleiterin verwaltet und vertreten.
Die Vereinsjugend erstellt eine Vereinsjugendordnung, welche die Jugendarbeit und die Bildung eines Jugendausschusses regelt. Sie bedarf der Zustimmung des Vorstandes.

§ 17 Ehrenrat
Der Verein hat einen Ehrenrat. Der Ehrenrat besteht aus fünf Mitgliedern, von denen nach Möglichkeit ein Mitglied Jurist sein sollte.
Der Ehrenrat wird vom Präsidium für jeweils drei Jahre eingesetzt.
Der Ehrenrat ist unabhängig und unterliegt keinen Weisungen anderer Vereinsorgane.
4. Die Aufgaben des Ehrenrates sind
a. Schlichtung und Entscheidung von Ehrenstreitigkeiten zwischen Vereinsmitgliedern, soweit Vereinsinteressen hiervon berührt werden
b. Entscheidungen über Beschwerden der durch Beschluß des Vorstandes ausgeschlossenen Mitglieder.
5. Unter Angabe eines Grundes ist auf Antrag eines oder mehrerer Mitglieder des Vereins der Ehrenrat durch den Vorstand zu einer Sitzung einzuladen.
6. Der Ehrenrat ist beschlußfähig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Er wählt aus seiner Mitte jeweils den Sitzungsleiter / die Sitzungsleiterin. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme des Sitzungsleiters / der Sitzungsleiterin den Ausschlag.
7. Die Entscheidungen des Ehrenrates sind endgültig.

§ 18 Finanz- und Haushaltswesen
1, Der Delegiertenversammlung ist ein vom Vorstand ausgearbeiteter Haushaltsplan für das beginnende Geschäftsjahr zur Verabschiedung vorzulegen.
2. Für die Aufstellung des Haushaltplanes ist dem Vorstand der Etatentwurf in Verbindung mit dem Kassenbericht von den Abteilungen und der Vereinsjugend vorzulegen. Spiel-, Wettkampf- oder sonstige Einnahmen verbleiben den Abteilungen, von welcher sie erzielt wurden.
Die Abteilungsleiter / die Abteilungsleiterinnen sowie der Vereinsjugendleiter / die Vereinsjugendleiterin sind ggfls. über ihre Kassenwarte / Kassenwartinnen verpflichtet, dem Vorstand auf dessen Verlangen zu jeder Zeit unter Vorlage aller Bücher und Buchungsunterlagen Bericht zu erstatten. Dem Vorstand ist darüber hinaus jede gewünschte Auskunft zu erteilen.

§ 19 Rechnungsprüfer / Rechnungsprüferinnen
Die Delegiertenversammlung wählt für das Geschäftsjahr vier Rechnungsprüfer / Rechnungsprüferinnen, die keinem Organ des Vereins gemäß § 9.1. dieser Satzung außer der Mitglieder-, der Delegierten- und der Abteilungsversammlung angehören dürfen. Ihre Wiederwahl ist zulässig.
Die Rechnungsprüfer / Rechnungsprüferinnen sind berechtigt und verpflichtet, die gesamte Rechnungsführung des Vereins einschließlich der Abteilungen und der Vereinsjugend unter besonderer Berücksichtigung von § 2.3. und § 2.4. dieser Satzung zu überprüfen.Eine Aufgabenteilung unter ihnen ist möglich. Die Bücher und Belege müssen jedoch von mindestens zwei Prüfern / Prüferinnen gemeinsam überprüft werden.
Der Delegiertenversammlung ist über die Prüfung und ihre Ergebnisse, die schriftlich niederzulegen sind, zu berichten.
Die Rechnungsprüfer / Rechnungsprüferinnen sind hinsichtlich der von ihnen gewonnenen Erkenntnisse zur Verschwiegenheit verpflichtet.

§ 20 Auszeichnungen und Ehrungen
Auszeichnungen und Ehrungen erfolgen nach der vom Vorstand ausgearbeiteten und vom Präsidium genehmigten Ehrenordnung.

§ 21 Vereinsstrafen
Der Vorstand kann für den Fall der Verletzung von Mitgliedspflichten folgende Vereinsstrafen verhängen.
a. Verwarnung bei leichteren Verstößen
b. Zeitweilige Sperrung vom Übungs- und Wettkampfbetrieb, bis zu sechs Monaten bei schweren Vergehen
c. Vereinsausschluß gemäß § 7.3. dieser Satzung.
Dem betroffenen Mitglied steht die Berufung an den Ehrenrat offen.

Duisburg, den 1.Dezember 1999

Vorsitzender Präsidium Vorsitzender Vorstand

Einladung und AusschreibungKreismeisterschaften Drei- und VierkampfVeranstalter:LVN Kreis KleveAusrichter:SuS 1920 KalkarVeranstaltungsleiter:Ludger Braamamtliche Aufsicht:Phillip OssenbergTermin:Mittwoch, 01. Mai 2013, ab 14.00 UhrDer Zeitplan wird nach Eingang der Meldungen erstellt.Die Kreismeisterschaften werden im Rahmen des Kalkarer Mehrkampftages ausgerichtet.Ort:Kalkar, Sportplatzanlage von Seydlitz-Kaserne, RömerstraßeVollkunststoffanlage (6 mm Spikes erlaubt) und elektr. ZeitmessungMeldeanschrift:SuS 1920 Grün-Weiß Kalkar e. V.c/o Ludger Braam, Schlüskesgraben 2, 47546 KalkarTel. 02824/4823 – e-mail: leichtathletik@sus-kalkar.deMeldeschluss:Sonntag, 28. April 2013 (Eingang)Startgeld:4,00 € (Vierkampf: + 1,- €)Auszeichnungen:Urkunden für alle TeilnehmerMeisterschaftswimpel für die Sieger U 14Ergebnislisten:auf www.lvn-kreis-kleve.de oder per e-mail.Durchführung:nach DLO/ALBHaftung:Der Veranstalter haftet für Schäden aller Art nur im Rahmen derRichtlinien der Sporthilfe NRW.Wettbewerbe:Dreikampf, Einzel- und MannschaftswertungMK/WK U 12: 50 m, Weit, SchlagballMK/WK U 14: 75 m, Weit, BallMK/WK U 16: 100 m, Weit, KugelVierkampf (+ Hochsprung) für die Altersklassen MK/WK 14 und MK/WK 16jeweils Einzel- und MannschaftswertungIn den Altersklassen U 10, 12, und 14 findet jeweils eine Jahrgangswertung statt

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